Behörden, Gremien und Bündnisse im Geschäftsbereich

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ist als oberste Fachbehörde zuständig für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern. In Gremien werden gesellschaftliche Gruppen zur Gestaltung politischer Themen einbezogen.

Behörden

Bayerisches Landesprüfungsamt für Sozialversicherung

Das Bayerische Landesprüfungsamt für Sozialversicherung (Landesprüfungsamt) ist eine unabhängige, staatliche Prüfbehörde. Seit dem 10. Oktober 2013 ist sie dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zugeordnet.

  • 1949: Gründung
  • 1949: Aufnahme der Prüftätigkeit als Prüfungsamt beim Landesversicherungsamt
  • 1954: Eingliederung in das damalige Staatsministerium für Arbeit und Soziale Fürsorge
  • 1954: Umbenennung in Bayerisches Landesprüfungsamt für Sozialversicherung
  • 1954: Festschreibung seiner gesetzlichen Unabhängigkeit in der Durchführung seiner Aufgaben
  • 1984: Umzug von der „Bürgermeistervilla“ in der Ismaningerstr. 95 in das Dienstgebäude des StMAS in der Winzererstr. 9
  • 2013: Eingliederung und Umzug in das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
  • 2019: Feierlichkeiten zum 70-jährigen Jubiläum und 65 Jahre Unabhängigkeit

Das Landesprüfungsamt hat im Bereich der Sozialversicherung im Hinblick auf seinen Prüfauftrag, seine Kontrollfunktion und Unabhängigkeit eine dem Bayerischen Obersten Rechnungshof vergleichbare Position. So wie dieser „ein Auge“ auf die korrekte und wirtschaftliche Verwendung von Steuergeldern hat, wacht das Amt mit seinen Prüfungen darüber, dass die Sozialversicherungsträger ihre Aufgaben den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern sowie den Anspruchsberechtigten gegenüber ordnungsgemäß erfüllen und den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.

Seine gesetzliche Aufgabe ist die Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung

  • aller landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger,
  • ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften,
  • der Kassenärztlichen Vereinigungen, des Medizinischen Dienstes Bayern,
  • der gemeinsamen Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die Prüfungen können den gesamten Geschäftsbetrieb umfassen. Prüfungsmaßstab ist stets die Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Handelns. Bei dessen Bewertung ist das Landesprüfungsamt ausschließlich dem Gesetz verpflichtet.

Soweit zu prüfende Einrichtungen Aufgaben auf Dritte übertragen, erstreckt sich das Prüfrecht auch auf diese. Prüfungen zum Risikostrukturausgleich sind dem Landesprüfungsamt ebenfalls gesetzlich aufgetragen. Im Gegensatz zur Rechtsaufsicht verfügt das Landesprüfungsamt über keine eigene Handhabe, die geprüfte Institution zur Behebung unrechtmäßigen Handelns oder Unterlassens zu verpflichten. Über die Prüftätigkeit hinaus steht es den Institutionen, die den größten Teil seiner Kosten zu tragen haben, auch beratend zur Seite, um in kompetenter und partnerschaftlicher Weise Orientierungs- und Entscheidungshilfe zu geben.

Das Landesprüfungsamt ist heute Teil der Abteilung 7 „Öffentlicher Gesundheitsdienst, Landesprüfungsamt für Sozialversicherung“

im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Das Landesprüfungsamt ist personell derzeit (Stand: Januar 2024) mit 20 Prüferinnen und Prüfern ausgestattet.

Wie schon im Jahre 1949 gesetzlich geregelt, sind die Kosten des Landesprüfungsamtes grundsätzlich von den zu prüfenden Einrichtungen dem Staatshaushalt zu erstatten. Heute finden diese Erstattungspflicht und deren Modalitäten ihre Rechtsgrundlage nicht nur im Landesrecht, sondern auch in den bundesgesetzlichen Vorschriften.

Cover der Broschüre "70 Jahre Landespruefungsamt"

Jubiläums-Broschüre

Zum 70. Jahrestag blickt das Bayerische Landesprüfungsamt für Sozialversicherung in dieser Broschüre zurück auf seine Geschichte.

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit Hauptsitz in Erlangen kümmert sich als interdisziplinäre wissenschaftliche Fachbehörde um die Themen Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen sowie Arbeitsschutz und Produktsicherheit.

Im Bereich „Gesundheit“ bearbeitet das LGL humanmedizinische, pharmazeutische, präventionsbezogene und versorgungsbezogene Fragen. So überwacht und beschreibt das LGL Risiken und Chancen für die menschliche Gesundheit aus der Bevölkerungsperspektive und liefert damit die Grundlage für Risikokommunikation und Risikomanagement. Dabei stehen die Bereiche Hygiene, Infektiologie, Arzneimittelüberwachung, Gesundheitsberichterstattung und Epidemiologie, Kindergesundheit, Sozialmedizin, Versorgungsqualität, Gesundheitssystemanalysen und Innovationen, Kurortmedizin sowie diesbezügliche Förderprogramme im Vordergrund. Die Strukturen und die Wirksamkeit von Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern zu stärken, ist Ziel des Bayerischen Zentrums für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im LGL.

Darüber hinaus bieten die Daten über Krebserkrankungen, die das Bayerische Krebsregister am LGL erfasst, eine wertvolle Grundlage, um mehr über die Häufigkeit und die Ursachen von Krebserkrankungen herauszufinden, und so die Entwicklung von Therapiemöglichkeiten zu unterstützen und die Versorgung von Patienten zu verbessern.

Die Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL) im LGL bietet ein umfassendes Programm zur Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Behörden im Geschäftsbereich.

Bayerisches Landesamt für Pflege

Das Bayerische Landesamt für Pflege hat am 16. Juli 2018 seine Arbeit aufgenommen. Es bündelt Aufgaben, die bisher auf verschiedene Stellen verteilt waren. Auch neue und wachsende Aufgaben werden zentral im Landesamt wahrgenommen. So kommt die Hilfe bei den zu pflegenden Menschen und ihren Angehörigen künftig besser an. Das Landesamt wird schrittweise aufgebaut. Als künftige Aufgabenschwerpunkte sind geplant:

  • Vollzug des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes (BayLPflGG)
  • Abwicklung von Förderverfahren zum Beispiel mit Investitionskostenförderung in Kurzzeit- und Langzeitpflegeplätze, Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF)
  • Bearbeitung des Hebammenbonus
  • Förderung und Koordinierung der Hospiz- und Palliativversorgung
  • Umsetzung der Bayerischen Demenzstrategie mit Demenzagentur und Demenzfond
  • Projektförderung in der Pflegewissenschaft und -forschung
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Pflege, Fachkräftegewinnung
  • Ethik in der Pflege
  • Qualitätssicherung

Leiter des in Amberg ansässigen Landesamtes ist Herr Achim Uhl.

Öffentlicher Gesundheitsdienst in Bayern

Zentrale Fachbehörde des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Bayerische Gesundheitsämter

Gesundheitsämter sind die Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf kommunaler Ebene, die im Zuge einer Verwaltungsreform zum 01.01.1996 als eigenständige Fachbehörden und „staatliche Gesundheitsämter“ aufgelöst und in die Landratsämter eingegliedert wurden. Seither tragen sie die Bezeichnung „untere Gesundheitsbehörde“. Es gibt in Bayern 71 staatliche und fünf kommunale Gesundheitsämter (München, Augsburg, Nürnberg, Ingolstadt und Memmingen).

Die Gesundheitsämter in Bayern sind rechtlich für ein breites und fachlich sehr anspruchsvolles Aufgabenspektrum zuständig. Die folgende Auflistung ist nicht abschließend, gibt jedoch einen Überblick über die derzeit von den Gesundheitsämtern (Amtsärztinnen und -ärzte, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Sozialmedizinische Assistentinnen, Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure) auf rechtlicher Grundlage wahrzunehmenden und personell wie fachlich abzusichernden Aufgaben:

  • Hygiene in medizinischen (zum Beispiel Krankenhäuser, Arztpraxen) und öffentlichen Einrichtungen (zum Beispiel Schulen, Kindergärten)
  • Infektionsschutz
  • umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene (Trinkwasser, Badegewässer)
  • Medizinal- und Betäubungsmittelaufsicht
  • Gutachten im Beamtenrecht bei Einstellung staatlicher Beamter (zum Beispiel Lehrer), Dienstunfall, Dienstunfähigkeit, Rehabilitation, Zeugnisse und Bescheinigungen
  • Gesundheitsuntersuchungen nach § 62 Asylgesetz
  • schulärztlicher Dienst (Durchführung der Schuleingangsuntersuchung)
  • Gesundheitsförderung, Prävention, subsidiäre Impfangebote
  • Erfassung, Bewertung und Weitergabe von gesundheitsbezogenen Daten (Gesundheitsberichterstattung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit)
  • gesundheitliche Beratungsangebote (vor allem bei psychischen Störungen und Suchterkrankungen)
  • Gremienarbeit in der Sozialpsychiatrie (psychosoziale Arbeitsgemeinschaften, Suchtarbeitskreise)
Hand hält virtuelle eine Kugel mit medizinischen Begriffen

Digitalisierungsprojekte im ÖGD

Im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienste werden viele digitale Projekte vorangetrieben um die Kommunikation, Vernetzung und Vereinheitlichung von Services zu verbessern. Von den digitalen Projekten sollen dabei sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die behördenbezogenen Teilnehmer profitieren und die Datenbasis verbessert werden.

Bezirksregierungen

Die Bezirksregierungen verstehen sich als Kompetenzzentren zur Bündelung und Koordinierung der verschiedensten Interessen, beraten in Rechts- und Fachangelegenheiten und fördern private und öffentliche Vorhaben.

Die Sachgebiete Gesundheit der Regierungen nehmen übergeordnete Aufgaben im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wahr. Sie üben die fachliche Aufsicht über die nachgeordneten Behörden der Gesundheitsverwaltung (Gesundheitsämter) und die gerichtsärztlichen Dienststellen aus.
  • Infektions-, Krankenhaus- und Umwelthygiene (mit Trink- und Badewasserhygiene) sowie die Kinder- und Jugendgesundheitspflege sind wichtige Tätigkeitsfelder.
  • Weitere Aufgaben sind die Durchführung der staatlichen Prüfungen an den Berufsfachschulen des Gesundheitswesens,
  • die Erteilung der Erlaubnisse zum Führen der staatlich geschützten Berufsbezeichnungen für Angehörige der Gesundheitsfachberufe,
  • die Begutachtung der Dienstfähigkeit/Dienstunfähigkeit von Beamten und Richtern des Freistaates Bayern, die Erstellung medizinischer Obergutachten sowie
  • die medizinfachliche Mitwirkung bei der Krankenhausplanung und -finanzierung.
  • Ihnen obliegt zudem die Fachaufsicht über die Schwangerschaftsberatungsstellen im Regierungsbezirk sowie
  • die Fachberatung und Koordination der Sozialen Arbeit bei den Gesundheitsverwaltungen in den Aufgabenbereichen Gesundheitshilfe, Gesundheitsförderung> und Prävention.
Die bei der Regierung von Oberbayern (zuständig für die Regierungsbezirke Niederbayern, Oberbayern und Schwaben) sowie Oberfranken (zuständig für die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken und Oberpfalz) angesiedelten Sachgebiete Pharmazie sind unter anderem zuständig
  • für die Überwachung von Herstellern und Importeuren von Human- und Tierarzneimitteln, Arzneimittelvertriebsfirmen, Arzneimittelgroßhändlern, Arzneimittelvermittlern, Zentralen Beschaffungsstellen für Arzneimittel sowie von Herstellern und Importeuren von Wirkstoffen zur Arzneimittelherstellung und
  • für die Überwachung der klinischen Prüfung von Arzneimitteln bei Sponsoren, Auftragsinstituten, Prüflaboren und Prüfärzten.

Weitere Aufgaben sind:

  • die Erteilung von Erlaubnissen für Krankenhausapotheken, die Überwachung von Krankenhausapotheken, die Genehmigung von Arzneimittelversorgungsverträgen mit Krankenhäusern sowie die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Pharmazieräten bei der Überwachung von öffentlichen Apotheken,
  • die Überwachung der Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen im Rahmen der Blutspende sowie
  • der Vollzug des Medizinproduktegesetzes im Bereich des Inverkehrbringen von nichtaktiven Medizinprodukten.

Die Sachgebiete Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz der Regierungen befassen sich mit den vielfältigen Rechtsfragen zum öffentlichen Gesundheitswesen, Berufsrecht, Pharmazie, Veterinärwesen, Lebensmittelhygiene und Verbraucherschutz.

Gerichtsärztliche Dienste

Die gerichtsärztlichen Dienste bei den Oberlandesgerichten sind sachverständige Behörden für die ordentliche Gerichtsbarkeit in Bayern. Sie werden somit für die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte sowie für die Staatsanwaltschaften in Bayern tätig.

Kontakt Berufsverband SMA

  • Berufsverband der Sozialmedizinischen Assistentinnen (SMA) an den bayerischen Gesundheitsämtern
  • Landesvorsitzende Sabine Oswald
  • Gesundheitsamt Bad Tölz, Manhartstraße 11, 83646 Bad Tölz

Gremien

Der Bayerische Krankenhausplanungsausschuss

Die Krankenhausplanung des Staates dient der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern. Die unmittelbar an der Krankenhausversorgung Beteiligten wirken im Krankenhausplanungsausschuss daran mit. Einvernehmliche Entscheidungen sind erwünscht.

Die Bundesländer haben den gesetzlichen Auftrag, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern zu gewährleisten und dafür Krankenhauspläne aufzustellen (§ 6 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz).

Die Krankenhausplanung ist in Bayern Aufgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention. Das Recht des Bundes sieht vor, dass mit den an der Krankenhausversorgung im Land unmittelbar Beteiligten einvernehmliche Regelungen anzustreben sind (§ 7 Krankenhausfinanzierungsgesetz). Für die Mitwirkung dieser Beteiligten gibt es den Bayerischen Krankenhausplanungsausschuss (Art. 7 Bayerisches Krankenhausgesetz). In diesem Gremium sollen bei der Krankenhausplanung, zum Beispiel bei Entscheidungen über Anträge von Krankenhäusern auf Änderung des Krankenhausplans, einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Das Letztentscheidungsrecht hat allerdings das Gesundheitsministerium.

Im Krankenhausplanungsausschuss werden Angelegenheiten beraten, die die Krankenhausplanung betreffen und gegebenenfalls zu einer Änderung des Krankenhausplans führen. Dies sind beispielsweise die Aufnahme zusätzlicher Krankenhäuser oder neuer Fachrichtungen in den Krankenhausplan sowie die Erhöhung der Bettenkapazitäten bei den Krankenhäusern. Außerdem wirkt der Krankenhausplanungsausschuss bei der Aufstellung der Jahreskrankenhausbauprogramme mit. Aufgrund der Vielzahl der Themenbereiche hat der Krankenhausplanungsausschuss Unterausschüsse gebildet, die die einzelnen Tagesordnungspunkte vorbereiten:

  • Unterausschuss „Geriatrie“,
  • Unterausschuss „Stationäre Psychiatrie und stationäre Versorgung Suchtkranker“,
  • Unterausschuss „Stationäre palliativmedizinische Versorgung“,
  • Unterausschuss „Stationäre Versorgung und Rehabilitation von Schlaganfallpatienten und Schädel-Hirn-Verletzten“ und
  • Unterausschuss „Jahreskrankenhausbauprogramme“.

Daneben werden auch Belange der Krankenhausförderung im Allgemeinen beraten. Die Anträge von Krankenhäusern über die Vergabe von Fördermitteln für Baumaßnahmen berät der Unterausschuss „Jahreskrankenhausbauprogramme“ grundsätzlich abschließend.

Im Bayerischen Krankenhausplanungsausschuss ist sowohl die Seite der gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherung als auch die Seite der kommunalen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhäuser sowie die Landesärztekammer vertreten. Die Sitzungen finden üblicherweise zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst, statt.

Landesgesundheitsrat Bayern

Den Landesgesundheitsrat gibt es seit 1953. Er unterstützt den Bayerischen Landtag und die Bayerische Staatsregierung mit seiner gesundheitsbezogenen Expertise als hochkarätiges gesundheitspolitisches Beratungsgremium. Informationen zu Sitzungsterminen, Mitgliedern oder den beschlossenen Resolutionen finden Sie auf der Internetseite des Gremiums.

Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik

Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik entscheidet über Anträge von Bürgerinnen, die in Bayern eine Präimplantationsdiagnostik (PID) durchführen lassen möchten. Sie leistet einen wichtigen Beitrag, dass medizinische Möglichkeiten verantwortungsvoll genutzt werden und der Schutz des Lebens dabei oberste Priorität hat.

Expertenkreis Hospiz- und Palliativversorgung

Der Expertenkreis „Hospiz- und Palliativversorgung“ wurde im Sommer 2018 neu initiiert. Er wurde als dauerhaftes Gremium eingerichtet, das unter dem Vorsitz des Staatsministers Klaus Holetschek zweimal jährlich tagt. Mitglieder des Expertenkreises sind alle Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern auf Ebene der (Landes-)Verbände bzw. Organisationen und Vereinigungen.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention möchte gemeinsam mit den Experten eine langfristig angelegte „Bayerische Zukunftsstrategie zur Hospiz- und Palliativversorgung“ erarbeiten. Die Zukunftsstrategie soll das mittlerweile mehr als sieben Jahre alte Rahmenkonzept zur Hospiz- und Palliativversorgung ersetzen und neue Konzepte für einen bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern enthalten. So sollen dauerhaft verlässliche Strukturen für die Hospiz- und Palliativversorgung für die Menschen in Bayern geschaffen werden.

Die Geschäftsstelle für den Expertenkreis Hospiz- und Palliativversorgung soll zukünftig beim Sachgebiet Hospiz- und Palliativversorgung am Landesamt für Pflege angesiedelt werden. Solange die Strukturen dort noch nicht aufgebaut sind, übernimmt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege diese Aufgabe.

Mitglieder des Expertenkreises sind alle Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern auf Ebene der (Landes-)Verbände bzw. Organisationen und Vereinigungen.

Auf Grundlage der Arbeitsergebnisse des Expertenkreises, der damals Expertenkreis “Palliativmedizin und Hospizarbeit“ hieß, entstand unter anderem das „Rahmenkonzept zur Hospiz- und Palliativversorgung“. Es wurde 2011 verabschiedet. Dieses verschafft einen Überblick über die palliativen und hospizlichen Versorgungsstrukturen in Bayern.

Expertenkreis Psychiatrie

Der Expertenkreis Psychiatrie ist ein bundesweit einmaliges Gremium unter dem Dach des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Seit 2010 unterstützt und vernetzt dieses Gremium sämtliche Akteure die an der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung in Bayern beteiligt sind.

Dem Gremium gehören Experten aller an der Versorgung psychisch kranker Menschen beteiligten Institutionen, Verbände und Organisationen von Betroffenen und Angehörigen an.

Der Expertenkreis Psychiatrie vernetzt alle bayerischen Akteure der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung und unterstützt sie, aktiv moderierend, bei der Erfüllung ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Des Weiteren berät der Expertenkreis Psychiatrie die politischen Entscheidungsträger in allen Fragen der Themenbereiche Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik.

Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V

Mit § 90a SGB V hat der Bundesgesetzgeber den Ländern die Möglichkeit gegeben, ein Gemeinsames Landesgremium einzurichten. Danach kann das Gemeinsame Landesgremium

  • Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragestellungen abgeben und
  • Stellung nehmen zur Aufstellung und der Anpassung der Bedarfspläne nach § 99 Abs. 1 SGB V und zu Entscheidungen des Landesausschusses.

Angesichts der aktuellen Herausforderungen für das Gesundheitswesen in Bayern durch die zunehmende Zahl an Asylbewerberinnen und -bewerbern wird sich das Gemeinsame Landesgremium mit der medizinischen Versorgung von Asylbewerbern in Bayern befassen, unter Berücksichtigung sektorenübergreifender Fragestellungen.

Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG)

Folgende Organisationen und Personen entsenden Vertreter in das Gemeinsame Landesgremium:

  • Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Bayern,
  • Bayerische Krankenhausgesellschaft,
  • Kassenärztliche Vereinigung Bayerns,
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege,
  • Bayerische Heilberufekammern (Bayerische Landesärztekammer, Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Bayerische Landeszahnärztekammer, Bayerische Landesapothekerkammer),
  • Kommunale Spitzenverbände (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Bezirketag, Bayerischer Landkreistag)
  • Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung sowie
  • Patientenvertreter.
  • In Angelegenheiten der zahnärztlichen Versorgung wird auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns vertreten sein.
Die Mitglieder des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90 a SGB V am 1. Dezember 2015.

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Die Mitglieder des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90 a SGB V am 1. Dezember 2015.

Die Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI)

Die Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI) ist ein Gremium, in dem bundesweit alle für das Impfen verantwortliche Akteure zusammen arbeiten. Neben dem Bundesministerium für Gesundheit und verschiedenen bundesweit agierenden Verbänden sind immer jeweils mindestens fünf Bundesländer in der NaLI vertreten. Bayern ist durchgehend ein festes Mitglied der NaLI.

Die koordinierende Geschäftsstelle Nationaler Impfplan hat ihren Sitz am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen.

Deutschland ist im Bereich Gesundheit – und so auch im Impfwesen – föderal strukturiert, das heißt die Umsetzung von Impfzielen ist im wesentlichen Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Zugleich übernehmen aber auch nationale Behörden und Institutionen wichtige Aufgaben, zum Beispiel die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut mit der Erstellung der nationalen Impfempfehlungen, das Bundesgesundheitsministerium mit Gesetzesvorlagen wie das Präventionsgesetz, der gemeinsame Bundesausschuss mit der Festlegung von durch Kassen bezahlten Impfungen und viele mehr.

Wichtige Impfziele, zum Beispiel die Elimination der Masern und Röteln, konnten bislang in Deutschland nicht erreicht werden – trotz insgesamt großer Fortschritte beim Impfschutz der Bevölkerung. Es ist daher eine enge, abgestimmte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und weiteren wichtigen Akteuren erforderlich. Die Gesundheitsminister beschlossen aus diesem Grund die Durchführung der 1. Nationalen Impfkonferenz im Jahr 2009. Als Ergebnis dieser Konferenz wurde der Nationale Impfplan von allen wichtigen Akteuren der Länder und des Bundes erstellt und bei der 2. Nationalen Impfkonferenz im Jahr 2011 vorgestellt sowie von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossen.

Der Nationale Impfplan liefert eine transparente Übersicht über das komplexe Impfwesen und über die vereinbarten Impfziele in Deutschland. Bei den im zweijährigen Turnus stattfindenden Nationalen Impfkonferenzen wurde der aktuelle Stand der Umsetzung des Nationalen Impfplans beleuchtet und im Jahr 2015 um einen gemeinsamen Nationalen Aktionsplan zur Masern- und Rötelnelimination ergänzt. Zugleich fehlte jedoch ein Gremium, welches sich kontinuierlich dieser wichtigen Aufgabe der Priorisierung von gemeinsamen Impfzielen, Abstimmung gemeinsamer Aktionen und der entsprechenden Überarbeitung des Impfplans annahm.

Im Jahr 2013 legte daher die Gesundheitsministerkonferenz fest, dass eine Nationale Lenkungsgruppe Impfen eingerichtet werden soll. Zugleich wurde die Einrichtung einer Geschäftsstelle Nationaler Impfplan mit zwei von Bund und Ländern getragenen Stellen beschlossen, die die Nationale Lenkungsgruppe Impfen unterstützt. Im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens wurde von den Gesundheitsministern der Bundesländer der Sitz der Geschäftsstelle am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beschlossen.

Die Geschäftsstelle Nationaler Impfplan hat am 1. März 2016 ihre Arbeit am LGL in Erlangen aufgenommen. Die Nationale Lenkungsgruppe Impfen wurde am 23. Mai 2016 in Schwerin gegründet.

Die NaLI fungiert als Steuerung- und Lenkungsgruppe. Sie priorisiert Themen und Impfziele aus dem Nationalen Impfplan. Sie schlägt Maßnahmen zum Erreichen der Impfziele vor und setzt dazu Arbeitsgruppen zu den priorisierten Themen ein. Zu diesem Zweck steht sie auch in Kontakt mit den Umsetzungsgremien der Bundesländer. Die NaLI ist involviert in die alle zwei Jahre statt findenden Nationalen Impfkonferenzen und tauscht sich dort mit den anderen Akteuren aus, unter anderem, um den Nationalen Impfplan entsprechend den aktuellen Fortschritten und Bedürfnissen fortzuschreiben.
Die NaLI setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
  • Vertreter der Gesundheitsministerien der 16 Bundesländer, mindestens Vertreter der fünf Länder mit Bezug zur aktuellen Nationalen Impfkonferenz; Bayern ist als Sitzland der Geschäftsstelle Nationaler Impfplan durchgehend in der NaLI vertreten
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit nachgeordneten Behörden (Paul-Ehrlich-Institut, Robert Koch-Institut, Ständige Impfkommission, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • GKV-Spitzenverband (gesetzliche Krankenversicherungen)
  • Bundesärztekammer
  • Verband der Privaten Krankenversicherung
  • Gemeinsamer Bundesausschuss

Kontakt

  • Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Geschäftsstelle Nationaler Impfplan (NIP)
  • Eggenreuther Weg 43, 91058 Erlangen
  • Dr. med. Maria Sabine Ludwig, MPH
  • +49 9131 6808-2198
  • Dr. Christine Brenninkmeyer, MSc Epid
  • +49 9131 6808-2489
  • Sonja Speiser, Dipl.-Biol.
  • +49 9131 6808-2490
  • +49 9131 6808-2481

Die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI)

Die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) wurde im November 2006 gegründet und hat ihre Geschäftsstelle am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Sie vereint Vertreter von Ärzteverbänden, Apothekern, Körperschaften, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, gesetzlichen wie privaten Krankenkassen und Wissenschaft einschließlich aller bayerischen Mitglieder der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO).

Die LAGI hat das Ziel, den empfohlenen Impfschutz der gesamten bayerischen Bevölkerung – also Menschen in jeder Lebensphase – zu verbessern. Durch dieses interdisziplinäre Gremium wird dem Grundsatz „Impfen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ Rechnung getragen.

Die LAGI hat sich folgende Arbeitsschwerpunkte gesetzt:

  1. Verbesserung und transparente Gestaltung der Datenlage: Sowohl zu impfpräventablen Erkrankungen wie auch zu Impfungen einschließlich der jeweiligen Komplikationen
  2. Öffentlichkeits- und Medienarbeit: Stärkung und Verbreitung des Impfgedankens in der bayerischen Bevölkerung durch aktuelle, unabhängige Information zum Thema Impfen
  3. Identifizierung und Abbau von Impfhindernissen (beispielsweise „missed opportunities“, Ängste vor Impfkomplikationen)
  4. Expertenaustausch zu wichtigen Impffragestellungen
  5. gemeinsame Erarbeitung von Impfkonzepten
  6. wissenschaftliche Evaluation und Begleitung

Die LAGI führt zum Erreichen ihrer Ziele beispielsweise regelmäßig Bayerische Impfwochen durch, in deren Rahmen ein breites, unabhängiges Informationsangebot mit gleichzeitigen Medienkampagnen organisiert wird und bietet Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter der Gesundheitsversorgung an.

In der LAGI sind im Einzelnen vertreten:

  • Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) unter anderem:
    • vdek – Verband der Ersatzkassen e.V.(Landesvertretung Bayern)
    • AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
    • BKK – Betriebskrankenkassen (BKK Landesverband Bayern)
    • IKK classic – Innungskrankenkassen
    • Knappschaft
    • LKK – Landwirtschaftliche Krankenkasse
  • Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V.
  • Bayerischer Apothekerverband (BAV)
  • Bayerische Gesellschaft für Immun-, Tropenmedizin und Impfwesen e.V.
  • Bayerischer Hebammen Landesverband e. V.
  • Bayerischer Hausärzteverband
  • Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Geschäftsstelle der LAGI)
  • Bayerische Landesapothekerkammer
  • Bayerische Landesärztekammer
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
  • Berufsverband der Frauenärzte, Landesverband Bayern
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte – bvkj, Landesverband Bayern
  • Hartmannbund, Landesverband Bayern
  • IBE – Institut für Medizinische Informatik Biometrie Epidemiologie der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU)
  • Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
  • Landeshauptstadt München – Referat für Umwelt und Gesundheit
  • Prof. Dr. Johannes Liese, Pädiatrische Infektiologie und Immunologie, Universität Würzburg
  • Nationales Referenzzentrum Meningokokken, Universität Würzburg
  • LMU München, Institut für Allgemeinmedizin
  • TU München, Zentrum für Prävention, Ernährung und Sportmedizin Kli. R.der Isar (Impfsprechstunde)
  • Vertreter der Regierungen und Gesundheitsämter
  • VDBW – Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V., Landesverbände Bayern Nord und Süd
  • Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Landesausschuss Bayern
  • Vereinigung der Bayerischen Internisten e.V.
  • Prof. Dr. med. Wolfgang Jilg (STIKO-Mitglied bis 2011), Institut für medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Universität Regensburg
  • Dr. Ursel Lindlbauer-Eisenach (STIKO-Mitglied bis 2011), Kinder- und Jugendärztin
  • Prof. Dr. Rüdiger von Kries (STIKO-Mitglied), Abteilung für Epidemiologie im Kindes- und Jugendalter, Institut für Soziale Pädiatrie und Jugendmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU), München
  • Prof. Dr. Frank von Sonnenburg (STIKO-Mitglied), Medizinische Fakultät Institut für Infektions- und Tropenmedizin, LMU München
  • Prof. Dr. Christian Bogdan (STIKO-Mitglied), Mikrobiologisches Institut – Klinische Mikrobiologie, Immunologie, Hygiene, Universität Erlangen-Nürnberg

Kontakt

  • Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Geschäftsstelle der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI)
  • Dr. med. Maria Sabine Ludwig, MPH
  • Eggenreuther Weg 43, 91058 Erlangen
  • +49 9131 6808-2198
  • +49 9131 6808-2481

Bündnisse

Bündnis Organspende – Gemeinsam für eine Kultur der Organspende

Nur wenige Menschen in der Bevölkerung befassen sich mit dem Thema Organspende. Viele Menschen scheuen eine Entscheidung in der Frage, ob Sie nach ihrem Tod ihre Organe spenden möchten. Viele sind zu wenig über das Thema informiert, können sich nicht viel unter dem Organspendeprozess vorstellen oder haben schlicht eine falsche Vorstellung.

Das möchten wir, die Mitglieder des Bündnisses Organspende Bayern, ändern! Wir möchten das Thema in die breite Bevölkerung bringen: Unser Ziel ist eine „Kultur der Organspende“ in Bayern. Es soll selbstverständlich sein, sich mit dem Thema zu befassen. Daher thematisieren wir Organspende innerhalb und außerhalb unserer Mitgliedsinstitutionen! Wir tauschen unsere Erfahrungen aus und koordinieren Maßnahmen im Bereich Organspende.

Bündnis Organspende Bayern Logo

Bayerischer Demenzpakt

Am 21. September 2020 fand die Unterzeichnung des Bayerischen Demenzpakts in Schloss Nymphenburg mit wichtigen Kooperationspartnerinnen und -partnern des öffentlichen Lebens statt.

Bayerischer Demenzpakt 2020

Ziele

In Bayern leben 2024 rund 270.000 Menschen mit Demenz. Ohne medizinischen Durchbruch werden es im Jahr 2040 rund 380.000 sein. Demenz kann jede und jeden von uns treffen – entweder unmittelbar, als nahestehende Person oder im gesellschaftlichen Kontext. Die Diagnose Demenz darf nicht dazu führen, dass Menschen von der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Das Recht auf soziale Teilhabe gilt für alle.

Ziel des Bayerischen Demenzpakts ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Demenz sowie ihrer Zu- und Angehörigen weiter zu verbessern und tragfähige Strukturen für die Zukunft zu schaffen.

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Videoaufnahme der Unterzeichnung des Bayerischen Demenzpakts

Mitglieder

Vertreterinnen und Vertreter der bayerischen Staatsministerien sowie der Kommunen, Kirchen, Zivilgesellschaft, Kassen, Kammern, privaten Träger, Wohlfahrts- und Betroffenenverbände verpflichten sich durch die Unterzeichnung des Bayerischen Demenzpakts dazu, aktiv an der Umsetzung der Bayerischen Demenzstrategie und an einer demenzfreundlichen Gesellschaft mitzuwirken. Weitere Mitglieder sind jederzeit willkommen.

Aufgaben

Es finden insbesondere regelmäßige Arbeitsgruppensitzungen statt. Aktuell wird die Bayerische Demenzstrategie gemeinsam mit den bislang rund 50 Partnerinnen und Partnern des Bayerischen Demenzpaktes weiterentwickelt. Dadurch können aktuelle Entwicklungen aufgenommen, unterschiedliche Sichtweisen stärker berücksichtigt und die Vielfalt der umgesetzten bzw. geplanten Maßnahmen dargestellt werden. Wesentliche Aspekte dabei sind das gemeinsame Handeln aller Partnerinnen und Partner des Bayerischen Demenzpakts sowie die Sensibilisierung für das Thema in allen gesellschaftlichen Bereichen.

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