Behörden, Gremien und Bündnisse im Geschäftsbereich
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ist als oberste Fachbehörde zuständig für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern. In Gremien werden gesellschaftliche Gruppen zur Gestaltung politischer Themen einbezogen.
Behörden
Bayerisches Landesprüfungsamt für Sozialversicherung
Das Bayerische Landesprüfungsamt für Sozialversicherung (Landesprüfungsamt) ist eine unabhängige, staatliche Prüfbehörde. Seit dem 10. Oktober 2013 ist sie dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zugeordnet.
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit Hauptsitz in Erlangen kümmert sich als interdisziplinäre wissenschaftliche Fachbehörde um die Themen Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen sowie Arbeitsschutz und Produktsicherheit.
Im Bereich „Gesundheit“ bearbeitet das LGL humanmedizinische, pharmazeutische, präventionsbezogene und versorgungsbezogene Fragen. So überwacht und beschreibt das LGL Risiken und Chancen für die menschliche Gesundheit aus der Bevölkerungsperspektive und liefert damit die Grundlage für Risikokommunikation und Risikomanagement. Dabei stehen die Bereiche Hygiene, Infektiologie, Arzneimittelüberwachung, Gesundheitsberichterstattung und Epidemiologie, Kindergesundheit, Sozialmedizin, Versorgungsqualität, Gesundheitssystemanalysen und Innovationen, Kurortmedizin sowie diesbezügliche Förderprogramme im Vordergrund. Die Strukturen und die Wirksamkeit von Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern zu stärken, ist Ziel des Bayerischen Zentrums für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im LGL.
Darüber hinaus bieten die Daten über Krebserkrankungen, die das Bayerische Krebsregister am LGL erfasst, eine wertvolle Grundlage, um mehr über die Häufigkeit und die Ursachen von Krebserkrankungen herauszufinden, und so die Entwicklung von Therapiemöglichkeiten zu unterstützen und die Versorgung von Patienten zu verbessern.
Die Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL) im LGL bietet ein umfassendes Programm zur Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Behörden im Geschäftsbereich.
Weitere Informationen
Bayerisches Landesamt für Pflege
Das Bayerische Landesamt für Pflege hat am 16. Juli 2018 seine Arbeit aufgenommen. Es bündelt Aufgaben, die bisher auf verschiedene Stellen verteilt waren. Auch neue und wachsende Aufgaben werden zentral im Landesamt wahrgenommen. So kommt die Hilfe bei den zu pflegenden Menschen und ihren Angehörigen künftig besser an. Das Landesamt wird schrittweise aufgebaut. Als künftige Aufgabenschwerpunkte sind geplant:
- Vollzug des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes (BayLPflGG)
- Abwicklung von Förderverfahren zum Beispiel mit Investitionskostenförderung in Kurzzeit- und Langzeitpflegeplätze, Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF)
- Bearbeitung des Hebammenbonus
- Förderung und Koordinierung der Hospiz- und Palliativversorgung
- Umsetzung der Bayerischen Demenzstrategie mit Demenzagentur und Demenzfond
- Projektförderung in der Pflegewissenschaft und -forschung
- Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Pflege, Fachkräftegewinnung
- Ethik in der Pflege
- Qualitätssicherung
Leiter des in Amberg ansässigen Landesamtes ist Herr Achim Uhl.
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Bayern
Zentrale Fachbehörde des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Bayerische Gesundheitsämter
Gesundheitsämter sind die Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf kommunaler Ebene, die im Zuge einer Verwaltungsreform zum 01.01.1996 als eigenständige Fachbehörden und „staatliche Gesundheitsämter“ aufgelöst und in die Landratsämter eingegliedert wurden. Seither tragen sie die Bezeichnung „untere Gesundheitsbehörde“. Es gibt in Bayern 71 staatliche und fünf kommunale Gesundheitsämter (München, Augsburg, Nürnberg, Ingolstadt und Memmingen).
Die Gesundheitsämter in Bayern sind rechtlich für ein breites und fachlich sehr anspruchsvolles Aufgabenspektrum zuständig. Die folgende Auflistung ist nicht abschließend, gibt jedoch einen Überblick über die derzeit von den Gesundheitsämtern (Amtsärztinnen und -ärzte, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Sozialmedizinische Assistentinnen, Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure) auf rechtlicher Grundlage wahrzunehmenden und personell wie fachlich abzusichernden Aufgaben:

Digitalisierungsprojekte im ÖGD
Im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienste werden viele digitale Projekte vorangetrieben um die Kommunikation, Vernetzung und Vereinheitlichung von Services zu verbessern. Von den digitalen Projekten sollen dabei sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die behördenbezogenen Teilnehmer profitieren und die Datenbasis verbessert werden.
Gerichtsärztliche Dienste
Die gerichtsärztlichen Dienste bei den Oberlandesgerichten sind sachverständige Behörden für die ordentliche Gerichtsbarkeit in Bayern. Sie werden somit für die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte sowie für die Staatsanwaltschaften in Bayern tätig.
Kontakt Berufsverband SMA
Weitere Informationen
Gremien
Der Bayerische Krankenhausplanungsausschuss
Die Krankenhausplanung des Staates dient der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern. Die unmittelbar an der Krankenhausversorgung Beteiligten wirken im Krankenhausplanungsausschuss daran mit. Einvernehmliche Entscheidungen sind erwünscht.
Landesgesundheitsrat Bayern
Den Landesgesundheitsrat gibt es seit 1953. Er unterstützt den Bayerischen Landtag und die Bayerische Staatsregierung mit seiner gesundheitsbezogenen Expertise als hochkarätiges gesundheitspolitisches Beratungsgremium. Informationen zu Sitzungsterminen, Mitgliedern oder den beschlossenen Resolutionen finden Sie auf der Internetseite des Gremiums.
Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik
Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik entscheidet über Anträge von Bürgerinnen, die in Bayern eine Präimplantationsdiagnostik (PID) durchführen lassen möchten. Sie leistet einen wichtigen Beitrag, dass medizinische Möglichkeiten verantwortungsvoll genutzt werden und der Schutz des Lebens dabei oberste Priorität hat.
Expertenkreis Hospiz- und Palliativversorgung
Der Expertenkreis „Hospiz- und Palliativversorgung“ wurde im Sommer 2018 neu initiiert. Er wurde als dauerhaftes Gremium eingerichtet, das unter dem Vorsitz des Staatsministers Klaus Holetschek zweimal jährlich tagt. Mitglieder des Expertenkreises sind alle Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern auf Ebene der (Landes-)Verbände bzw. Organisationen und Vereinigungen.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention möchte gemeinsam mit den Experten eine langfristig angelegte „Bayerische Zukunftsstrategie zur Hospiz- und Palliativversorgung“ erarbeiten. Die Zukunftsstrategie soll das mittlerweile mehr als sieben Jahre alte Rahmenkonzept zur Hospiz- und Palliativversorgung ersetzen und neue Konzepte für einen bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern enthalten. So sollen dauerhaft verlässliche Strukturen für die Hospiz- und Palliativversorgung für die Menschen in Bayern geschaffen werden.
Expertenkreis Psychiatrie
Der Expertenkreis Psychiatrie ist ein bundesweit einmaliges Gremium unter dem Dach des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Seit 2010 unterstützt und vernetzt dieses Gremium sämtliche Akteure die an der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung in Bayern beteiligt sind.
Dem Gremium gehören Experten aller an der Versorgung psychisch kranker Menschen beteiligten Institutionen, Verbände und Organisationen von Betroffenen und Angehörigen an.
Der Expertenkreis Psychiatrie vernetzt alle bayerischen Akteure der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung und unterstützt sie, aktiv moderierend, bei der Erfüllung ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Des Weiteren berät der Expertenkreis Psychiatrie die politischen Entscheidungsträger in allen Fragen der Themenbereiche Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik.
Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V
Mit § 90a SGB V hat der Bundesgesetzgeber den Ländern die Möglichkeit gegeben, ein Gemeinsames Landesgremium einzurichten. Danach kann das Gemeinsame Landesgremium
- Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragestellungen abgeben und
- Stellung nehmen zur Aufstellung und der Anpassung der Bedarfspläne nach § 99 Abs. 1 SGB V und zu Entscheidungen des Landesausschusses.
Angesichts der aktuellen Herausforderungen für das Gesundheitswesen in Bayern durch die zunehmende Zahl an Asylbewerberinnen und -bewerbern wird sich das Gemeinsame Landesgremium mit der medizinischen Versorgung von Asylbewerbern in Bayern befassen, unter Berücksichtigung sektorenübergreifender Fragestellungen.
Die Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI)
Die Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI) ist ein Gremium, in dem bundesweit alle für das Impfen verantwortliche Akteure zusammen arbeiten. Neben dem Bundesministerium für Gesundheit und verschiedenen bundesweit agierenden Verbänden sind immer jeweils mindestens fünf Bundesländer in der NaLI vertreten. Bayern ist durchgehend ein festes Mitglied der NaLI.
Die koordinierende Geschäftsstelle Nationaler Impfplan hat ihren Sitz am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen.
Kontakt
Die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI)
Die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) wurde im November 2006 gegründet und hat ihre Geschäftsstelle am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Sie vereint Vertreter von Ärzteverbänden, Apothekern, Körperschaften, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, gesetzlichen wie privaten Krankenkassen und Wissenschaft einschließlich aller bayerischen Mitglieder der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO).
Die LAGI hat das Ziel, den empfohlenen Impfschutz der gesamten bayerischen Bevölkerung – also Menschen in jeder Lebensphase – zu verbessern. Durch dieses interdisziplinäre Gremium wird dem Grundsatz „Impfen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ Rechnung getragen.
Kontakt
Bündnisse
Bündnis Organspende – Gemeinsam für eine Kultur der Organspende
Nur wenige Menschen in der Bevölkerung befassen sich mit dem Thema Organspende. Viele Menschen scheuen eine Entscheidung in der Frage, ob Sie nach ihrem Tod ihre Organe spenden möchten. Viele sind zu wenig über das Thema informiert, können sich nicht viel unter dem Organspendeprozess vorstellen oder haben schlicht eine falsche Vorstellung.
Das möchten wir, die Mitglieder des Bündnisses Organspende Bayern, ändern! Wir möchten das Thema in die breite Bevölkerung bringen: Unser Ziel ist eine „Kultur der Organspende“ in Bayern. Es soll selbstverständlich sein, sich mit dem Thema zu befassen. Daher thematisieren wir Organspende innerhalb und außerhalb unserer Mitgliedsinstitutionen! Wir tauschen unsere Erfahrungen aus und koordinieren Maßnahmen im Bereich Organspende.

Bayerischer Demenzpakt
Am 21. September 2020 fand die Unterzeichnung des Bayerischen Demenzpakts in Schloss Nymphenburg mit wichtigen Kooperationspartnerinnen und -partnern des öffentlichen Lebens statt.

Ziele
In Bayern leben 2024 rund 270.000 Menschen mit Demenz. Ohne medizinischen Durchbruch werden es im Jahr 2040 rund 380.000 sein. Demenz kann jede und jeden von uns treffen – entweder unmittelbar, als nahestehende Person oder im gesellschaftlichen Kontext. Die Diagnose Demenz darf nicht dazu führen, dass Menschen von der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Das Recht auf soziale Teilhabe gilt für alle.
Ziel des Bayerischen Demenzpakts ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Demenz sowie ihrer Zu- und Angehörigen weiter zu verbessern und tragfähige Strukturen für die Zukunft zu schaffen.
Videoaufnahme der Unterzeichnung des Bayerischen Demenzpakts
Mitglieder
Vertreterinnen und Vertreter der bayerischen Staatsministerien sowie der Kommunen, Kirchen, Zivilgesellschaft, Kassen, Kammern, privaten Träger, Wohlfahrts- und Betroffenenverbände verpflichten sich durch die Unterzeichnung des Bayerischen Demenzpakts dazu, aktiv an der Umsetzung der Bayerischen Demenzstrategie und an einer demenzfreundlichen Gesellschaft mitzuwirken. Weitere Mitglieder sind jederzeit willkommen.
Aufgaben
Es finden insbesondere regelmäßige Arbeitsgruppensitzungen statt. Aktuell wird die Bayerische Demenzstrategie gemeinsam mit den bislang rund 50 Partnerinnen und Partnern des Bayerischen Demenzpaktes weiterentwickelt. Dadurch können aktuelle Entwicklungen aufgenommen, unterschiedliche Sichtweisen stärker berücksichtigt und die Vielfalt der umgesetzten bzw. geplanten Maßnahmen dargestellt werden. Wesentliche Aspekte dabei sind das gemeinsame Handeln aller Partnerinnen und Partner des Bayerischen Demenzpakts sowie die Sensibilisierung für das Thema in allen gesellschaftlichen Bereichen.










